Quelle: volkerschoene.de
Gesetze
Wozu dienen sogenannte
Geltungsbereiche in Gesetzen und wie
erlangt und verliert ein Gesetz
Rechtskraft ?
DU, die Bundesrepublik und Deutschland
M.K. 2011
Thema:
Geltungsbereich und Einfuehrungsgesetze
Inhalt
Aufbau und Zusammenhang von Gesetzen
Der Geltungsbereich
Die Einführung eines Gesetzes
Das GrundGesetz, (GG)
Das GerichtVerfassungsGesetz, (GVG)
Die ZivilProzessOrdnung, (ZPO)
StrafProzessOrdnung, (StPO)
Ordnungswidrigkeiten Gesetz, (OWiG)
DU, die Bundesrepublik und Deutschland
M.K. 2011
Geltung und Einführung von Gesetzen
Ein Gesetz was Rechtskraft erlangen soll,
muß außer seines Zweckes und Inhaltes über
einen räumlichen Geltungsbereich verfügen.
Es wird von den gesetzgebenden Organen
beschlossen, und mit der Veröffentlichung im
Anzeiger oder durch ein sogenanntes
Einführungsgesetz in Kraft gesetzt. Auch im
Einführungsgesetz kann der Geltungsbereich
benannt werden.
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M.K. 2011
Der Geltungsbereich
Räumlicher Geltungsbereich von Gesetzen, Verordnungen und Satzungen.
BVerwGE 17, 192 = DVBl. 1964, 147, BVerfG 1 C 74/61 vom 28.11.1963
„Ein Gesetz hat nur dann Gültigkeit, wenn diesem Gesetz ein räumlicher
Geltungsbereich zugewiesen ist.“
„Gesetze sind bei Verstoß gegen das Gebot der Rechtssicherheit ungültig und nichtig.“
„Jedermann muß, um sein eigenes Verhalten darauf einrichten zu können, in der Lage
sein, den räumlichen Geltungsbereich eines Gesetzes ohne weiteres feststellen zu
können. Ein Gesetz, das hierüber Zweifel aufkommen läßt, ist unbestimmt und deshalb
wegen Verstoßes gegen das Gebot der Rechtssicherheit ungültig.“ (BVerwGE 17, 192 =
DVBl 1964, 147). Hierbei hat der Normgeber überdies zu beachten, daß sich eine
derartige Norm in aller Regel nicht an einen fachlich qualifizierten Personenkreis
wendet, er mithin nicht davon ausgehen kann, jedermann könne Karten oder Texte mit
überwiegendem juristischem Inhalt lesen und verstehen.“
Ein Gesetz muß also der Norm nach immer einen Geltungsbereich aufweisen.
Kein Geltungsbereich = Gesetz hat nirgendwo Geltung !
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M.K. 2011
Das Einführungsgesetz
Das EGGVG ist z.B. das EinführungsGesetz
für das GVG. Es ist für das Wirksam werden
des alten GerichtVerfassungsGesetzes aus
der Kaiserzeit notwendig.
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M.K. 2011
Das Grundgesetz für die „BRD“
17.09.1949 in Kraft gesetzt. GrundGesetz ist gleich
einem Gesetz zur Sicherstellung von Ruhe und
Ordnung in einem besetzten Gebiet nach der HLKO.
23.09.1990 außer Kraft gesetzt. (BGBL, 1990, II, Seite 885)
Streichung des Art.23 GG (räumlicher Geltungsbereich)
Seit dem 23.09.1990 erfährt das GG seine (de jure)
erloschene Geltung durch de facto Anerkennung durch
die Bevölkerung bei den Wahlen zum Bundestag.
Legitimierung durch die Bevölkerung in Unkenntnis
der Rechtslage
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M.K. 2011
Das GerichtVerfassungsGesetz, (GVG)
§1 EGGVG lautete bis zum 24.04.2006
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M.K. 2011
Das GerichtVerfassungsGesetz, (GVG)
Auf Grund der sogenannten Bereinigungsgesetze:
24.04.2006 BGBl, I, Nr. 18, S. 866, Artikel 14:
DU, die Bundesrepublik und Deutschland
M.K. 2011
Das GerichtVerfassungsGesetz, (GVG)
Ist denn ein Gesetz aufgehoben, wenn das
Inkrafttreten gelöscht wird? Ja – ist es!
Ist denn ein Gesetz aufgehoben, wenn es
den Geltungsbereich verliert? Ja – es ist!
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M.K. 2011
Die ZivilProzessOrdnung, (ZPO)
§1 EGZPO lautete bis zum 24.04.2006
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Die ZivilProzessOrdnung, (ZPO)
Auf Grund der sogenannten Bereinigungsgesetze:
24.04.2006 BGBl, I, Nr. 18, S. 866, Artikel 49:
DU, die Bundesrepublik und Deutschland
M.K. 2011
Die ZivilProzessOrdnung, (ZPO)
Auch die ZPO hat nun auf Grund des
gestrichenen §1, der das Inkrafttreten und
den Geltungsbereich regelt, keine
Rechtskraft mehr.
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M.K. 2011
StrafProzessOrdnung, (StPO)
§1 EGStPO regelte bis zum 24.04.2006 - sie
werden es sich sicher denken können, im
§1 das Inkrafttreten und der
Geltungsbereich im ganzen Umfang des
Reiches.
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M.K. 2011
StrafProzessOrdnung, (StPO)
Auf Grund der sogenannten Bereinigungsgesetze:
24.04.2006 BGBl, I, Nr. 18, S. 866, Artikel 67:
DU, die Bundesrepublik und Deutschland
M.K. 2011
StrafProzeßOrdnung, (StPO)
Auch die StPO hat nun auf Grund des
gestrichenen §1, der das Inkrafttreten und
den Geltungsbereich regelt, keine
Rechtskraft mehr
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M.K. 2011
Ordnungswidrigkeits Gesetz, (OWiG)
Auch das OWiG hat nun auf Grund des zweiten
Bereinigungsgesetzes, (BGBl. I,Nr.59, S2622) im Jahre
2007, mit der rückwirkenden Aufhebung des
Einführungsgesetzes vom 24.05.1968 seinen räumlichen
Geltungsbereich verloren und gilt nur noch (§5 OWiG)
auf Schiffen und Flugzeugen, die die Bundesflagge
oder das Staatszugehörigkeitszeichen führen.
Allen vorgeworfenen Verstößen, die über das OWiG
geahndet werden (Verkehrsverstöße), fehlt somit die
gesetzliche Grundlage.
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M.K. 2011
Quellen
Quellenangaben der Einführungsgesetze
http://dejure.org/gesetze/EGGVG/1.html
http://dejure.org/gesetze/EGZPO/1.html
http://dejure.org/gesetze/EGSTPO/1.html
Nun, die Internet-Seite ist also definitiv der Meinung, dass
es diese Paragraphen nicht mehr gibt. Überzeugt? Nein?
Dann schauen wir doch mal, ob das Bundesministeriums
der Justiz anderer Meinung ist. Die müssen es ja schließlich
wissen.
http://www.gesetze-im-internet.de/gvgeg/__1.html
http://www.gesetze-im-internet.de/zpoeg/__1.html
http://www.gesetze-im-internet.de/stpoeg/__1.html
DU, die Bundesrepublik und Deutschland
M.K. 2011
Zusammenfassung
sagt da jemand, „Das kann nicht sein“, oder „Das glaube ich nicht“?
Ja – „Weil nicht sein kann, was nicht sein darf“?
Doch ist es nicht fragwürdig,
wenn Abgeordnete der Bundesregierung Gesetze erlassen oder diese einfach so
aufheben? Doch wenn die Regierung ihre Bürger gar nicht erst darüber informiert
(von einer Abstimmung wollen wir gar nicht sprechen), was die Damen und
Herren sich in den deutschen „Gesetzeswerken“ eigentlich zusammenbasteln,
sollte man anfangen unruhig zu werden.
Wenn die Richterschaft der Verwaltungsorgane (keine „ordentlichen“ Gerichte!)
mit diesen hier aufgezeigten Gesetzeswerken in der Lage sind, täglich Recht und
Gesetz zu brechen, ohne dafür belangt werden zu können,
wenn es keine Strafe ohne Gesetz gibt,
wenn gerade Sie, der Bürger und „Souverän“, also der Untertan dieser
Staatssimulation, nichts davon weiß,
weil Sie nichts davon wissen sollen!
DU, die Bundesrepublik und Deutschland
M.K. 2011
Zusammenfassung
Wenn wir also annehmen, dass die Aufhebung
des Inkrafttretens eines Gesetzes dieses „außer
Kraft“ setzt, dann gibt es in der „BRD“:
kein GVG, keine StPO, keine ZPO und auch
kein OWiG mehr.
Es scheint nur noch die Kraft der Gewohnheit
unsere Gerichte anzuleiten, aber keine juristisch
bindenden Fakten mehr. Aber das ist noch längst
nicht alles, sondern nur ein Vorgeschmack auf
die unglaublichen Tatsachen, die da noch
kommen.
DU, die Bundesrepublik und Deutschland
M.K. 2011
Machen sie sich schlau!
Informieren Sie sich, nicht über manipulierte Medien, gehen Sie ins Internet. Es gibt schon viele
Menschen, Menschen wie Du und ich, die ehrliche Aufklärung betreiben.
Schauen und hören Sie nicht weg, es geht uns alle an.
Lesen sie das Grundgesetz für die „BRD“ und verstehen Sie. Suchen sie im GG einen
Geltungsbereich, sie werden seit 1990 keinen mehr finden!
Ein Grundgesetz ist keine Verfassung! (Art.146 GG)
Die „BRD“ hat keine eigene Staatsangehörigkeit, es gibt nur „Deutsch“!
Wehren wir uns gegen die immer weiter fortschreitende Abschaffung staatlicher Ordnung , der
ordentlichen Gerichte, der gesetzlichen Richter und der Bevormundung unseres Volkes.
Machen Sie sich Gedanken darüber, warum kein Richter oder verantwortlicher Aussteller von
Bescheiden, Ausfertigungen, Gerichtsurteilen, etc., diese Schriftstücke selbst unterschreibt, wie das
im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt ist. Diese Personen haften mit ihrem privaten Vermögen,
da es seit 1982 keine Staatshaftung mehr gibt. Auch Schreiben die maschinell erstellt worden sind,
müssen entgegen der Behauptung, daß auch diese Schreiben gültig sind, unterschrieben werden.
Ohne Unterschrift keine rechtsgültigen Schreiben!!
Soll Willkür und Rechtlosigkeit in diesem Lande so weitergehen?
DU, die Bundesrepublik und Deutschland
M.K. 2011
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